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Abrechnung von Medikamenten bei teilstationären Aufenthalten

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Produktbeschreibung
Gibt ein Krankenhaus einem Patienten Zytostatika in teilstationären Aufenthalten, die quartalsweise zu einem Behandlungsfall zusammenzuführen sind, darf es nur die Summe der Medikamentenabgaben im Quartal kodieren. Das BSG hat mit dem in diesem Artikel erläuterten Urteil entschieden, dass bei mehreren teilstationären Aufenthalten zur Behandlung derselben Erkrankung in einem Quartal die jeweils erfolgten Medikamentenabgaben an den Patienten nicht separat pro Aufenthalt kodiert werden dürfen, sondern die Summe der Medikamentengaben für den Behandlungsfall zusammengefasst zu kodieren ist.
111. Jahrgang 2019
Heft 6
Seitenbereich 498 - 499, Dateigröße 0,6 MB

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