Anforderung der Patientenakte durch Ermittlungsbehörden
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Produktbeschreibung
Die Patientenakte ist für Ermittlungsbehörden und Gerichte in Strafverfahren wegen des Verdachts eines Behandlungsfehlers (§§ 222, 229 StGB) eine der wichtigsten Erkenntnisquellen und damit von unschätzbarem Wert. Nichtsdestotrotz sind gerade Polizeibeamte häufig äußerst unbedarft, wenn sie der Patientenakte habhaft werden wollen: Der ärztlichen Schweigepflicht messen sie zu wenig Gewicht bei oder verkennen diese gleich vollständig. Das Krankenhauspersonal sollte nicht denselben Fehler machen, wenn es zur Herausgabe von Patientenakten aufgefordert wird.