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Arbeitszeiterfassung nach TV-Ärzte/VKA - Paradigmenwechsel oder weiter wie bisher?

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Produktbeschreibung
In ihrer Tarifeinigung vom 22.05.2019 haben sich Marburger Bund und die Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände (VKA) auf eine maßgebliche Änderung des § 14 TV-Ärzte/VKA, der Vorgaben zur Erfassung und Dokumentation ärztlicher Arbeitszeiten statuiert, geeinigt. Im Hinblick auf die konkrete Anwendung der Regelung hat sich - nicht zuletzt dank eifriger Akquise sogenannter Arbeitszeitberatungen - recht schnell eine gewisse Meinungsvielfalt herausgebildet, die vereinzelt zu der Annahme geführt hat, dass die Neuregelung auch im Falle eines völlig insuffizienten Umgangs mit der Erfassung der Arbeitszeit im Wesentlichen ein "Weiter so" ermögliche. Der Beitrag zeigt die maßgeblichen Bestandteile der Regelung auf und erläutert die durch sie geschaffenen Grenzen für die arbeitgeberseitigen Dispositionsmöglichkeiten.
9. Jahrgang 2020
Heft 1
Seitenbereich 19 - 20

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