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Aspekte von Haftung und Versicherung bei der "standardisierten Ersteinschätzung " i.S.d. § 120 Abs. 3b SGB V

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Produktbeschreibung
Es ist ein Thema, das die Medien in der jüngeren Vergangenheit wiederholt dominiert hat. Notfallkapazitäten von Krankenhäusern werden über Gebühr von Patientinnen und Patienten in Anspruch genommen, häufig, um Wartezeiten in der regulären vertragsärztlichen Versorgung zu umgehen. Hier hat der Gesetzgeber Handlungsbedarf gesehen. Am 20.07.2021 ist das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz - GVWG) in Kraft getreten. Zur einheitlichen Steuerung der Hilfesuchenden und Identifizierung der konkreten Behandlungsnotwendigkeit in der ambulanten Notfallversorgung soll mit dem in § 120 Abs. 3b SGB V gefassten "Arbeitsauftrag" an den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) nunmehr ein bundesweit standardisiertes Ersteinschätzungsverfahren umgesetzt werden. Der Beitrag beleuchtet die haftungsrechtlichen und versicherungstechnischen Auswirkungen dieser Reform.
11. Jahrgang 2022
Heft 4
Seitenbereich 110 - 114, Dateigröße 1,3 MB

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