Auskunftsrecht zur steuerlichen Behandlung anderer Steuerpflichtiger

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Produktbeschreibung
Auch Dritte können einen Anspruch auf Informationen über die Besteuerung eines anderen haben, zum Beispiel wenn dies der Durchführung eines Verwaltungsverfahrens oder eines Gerichtsverfahrens in Steuersachen dient. Insbesondere können auch Konkurrenten nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH) unter bestimmten Voraussetzungen ein Recht auf Auskunft über die steuerliche Behandlung eines Wettbewerbers haben. Die Autoren erläutern die denkbaren Auskunftsansprüche.