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Auswirkungen der 15. AMG-Novelle im Bereich der Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen

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Produktbeschreibung
Das Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften vom 17.07.2009 (BGBl I, S. 1990), besser bekannt unter der Bezeichnung 15. AMG-Novelle , hat für Krankenhäuser mit den entsprechenden Krankenhausapotheken nicht unerhebliche Auswirkungen. Insbesondere können wirtschaftliche Anreize wegfallen, die für die - vornehmlich ökonomischen - Entscheidungen von Krankenhausträgern richtungweisende Folgen haben. Im Vordergrund der nachfolgenden Ausführungen stehen die Auswirkungen der 15. AMG-Novelle - als Artikelgesetz in weiten Teilen am 23.07.2009 in Kraft getreten - im Bereich der Fertigarzneimittel in parenteralen Zubereitungen. Durch die vollzogenen Änderungen des SGB V und der AMPreisV entsteht für die Führung von Krankenhausapotheken eine neue Situation: Der bisherige Vorteil gegenüber öffentlichen Apotheken, im Gegensatz zu diesen nicht an die Arzneimittelpreisverordnung gebunden zu sein, fällt weg; es erfolgt insofern eine Gleichstellung. Weitere Änderungen
nehmen Einfluss: Offenlegungspflichten der Krankenhausapotheken gegenüber den Krankenkassen lassen erwarten, dass in Verhandlungen zu Verträgen nach § 129 a SGB V die Vergütung der Apotheken entsprechend an die Einkaufskonditionen angepasst wird. Hierauf müssen sich die Krankenhausträger künftig einstellen. Nicht auszuschließen ist eine damit einhergehende Verminderung der Versorgungsqualität, die der Gesetzgeber mit der Novellierung sicherlich nicht intendierte.
102. Jahrgang 2010
Heft 2
Seitenbereich 125 - 130

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