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Beschlüsse des G-BA zur Aussetzung von Qualitätssicherungsvorgaben aufgrund der COVID-19-Pandemie

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Produktbeschreibung
Aufgrund der außergewöhnlichen Herausforderungen durch die COVID-19-Pandemie hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) bereits am 20. März 2020 einen ersten Beschluss zur vorübergehenden Aussetzung von Mindestvorgaben an das Pflegepersonal gefasst. Auf Initiative der Deutschen Krankenhausgesellschaft folgten zwei weitere Beschlüsse am 27. März 2020 mit umfangreichen Aussetzungsmaßnahmen von Dokumentationspflichten und weiteren Qualitätsanforderungen der Richtlinien des G-BA zur Qualitätssicherung (QS) sowie drei ergänzende Beschlüsse am 14. Mai 2020.
9. Jahrgang 2020
Heft 3
Seitenbereich 88 - 89

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