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Commissarius ornamentalis - Zur Verfassungsmäßigkeit von Regelungen zur Beschränkung von Körperschmuck bei Polizeipersonal

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Die Frage nach der Kompatibilität von Körperschmuck mit dem Polizeiberuf entsteht vor dem Hintergrund der generellen Uniformpflicht dieses Berufsstands. Die Frage, ob und inwieweit Polizisten Körperschmuck tragen dürfen, ist daher beginnend mit den Nuller Jahren zum rechtlichen Dauerbrenner geworden.
Wer bei dem Online-Rechtsinformationsdienst Juris eine Suche mit einschlägigen Suchbegriffen, wie z. B. "Tätowierung" und "Polizei" eingibt, erhält eine erkleckliche Anzahl von Treffern. Dabei handelt es sich zumeist um verwaltungsgerichtliche Beschlüsse zur Frage der (Nicht-)Zulassung von Bewerbenden in
Auswahlverfahren der Polizeibehörden für den gehobenen Polizeivollzugsdienst, aber auch den einen oder anderen Fachartikel. Spätestens seit einer einschneidenden Veränderung der Rechtsprechung des BVerwG im Jahre 2017 fehlt den darin in Bezug genommenen landesrechtlichen Verwaltungsvorschriften indes zumindest teilweise die rechtliche Grundlage. Es ist daher an der Zeit für eine Analyse des rechtlichen Status quo.
68. Jahrgang 2020
Heft 6
Seitenbereich 190 - 196

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