Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Das Berufsbeamtentum wird nicht nur in Art. 33 Abs. 5 des Grundgesetzes unter besonderen verfassungsrechtlichen Schutz gestellt. Es findet auch in mancher Landesverfassung Berücksichtigung. Vorliegender Beitrag geht der Frage nach, welche Bedeutung eine landesverfassungsrechtliche Garantie des Berufsbeamtentums entfalten kann und wie sich deren Verhältnis zu Art. 33 Abs. 5 GG darstellt.