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Das neue Entlassmanagement

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Ab dem 1. Oktober 2017 sind Krankenhäuser berechtigt und verpflichtet, für Patienten auch nach deren Entlassung Arznei-, Verbands-, Heil- und Hilfsmittel, häusliche Krankenpflege und Soziotherapie zu verordnen sowie Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen zu erstellen. Hierbei haben die Krankenhäuser die für Vertragsärzte geltenden Wirtschaftlichkeitsgrundsätze zu beachten. Die Verordnungen dürfen maximal einen Zeitraum von sieben Tagen umfassen. Zudem muss die Anschlussversorgung der Patienten durch Information und Kontaktherstellung zu anderen Leistungserbringern unterstützt werden.
6. Jahrgang 2017
Heft 3
Seitenbereich 91 - 93

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