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Produktbeschreibung
Durch das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz - HinSchG) wird die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (auch bekannt als so genannte "EU-Whistleblower-Richtlinie") in deutsches Recht umgesetzt. Es dient damit dem wirksamen und nachhaltigen Schutz hinweisgebender Personen. Auch Krankenhäuser fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz und sind verpflichtet, die dort vorgesehenen Vorgaben umzusetzen