Das neue Korruptionsbekämpfungsgesetz: Der Krimi von Berlin

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Produktbeschreibung
Am 14.04.2016 ist das "Gesetz zur Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen" im Bundestag beschlossen worden (BT-Drs. 18/8106). Seine zentralen Tatbestände (§ 299a und § 299b StGB) beruhen auf einem bemerkenswerten Paradigmenwechsel des mit der Materie federführend beschäftigten Ausschusses für Recht und Verbraucherschutz aufgrund der Beratung am 23.03.2016. Buchstäblich in letzter Minute wurde der vorausgegangene Regierungsentwurf (BT-Drs. 18/6446 vom 21.10.2015) gekippt.