Deutsches Beamtenrecht und Verbot der Altersdiskriminierung: Zwischen Irrelevanz und Ignoranz

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Produktbeschreibung
Das Verbot der Altersdiskriminierung scheint im deutschen Beamtenrecht derzeit noch ein Mauerblümchendasein zu fristen. Obwohl es sich nach dem Willen des Gemeinschaftsgesetzgebers auch auf das Beamtenrecht erstreckt, bindet der Kranz verbotener Unterscheidungsmerkmale in Generalklauseln das Alter nicht ein. Dabei ist gerade im Beamtenrecht das Lebensalter - unmittelbar oder mittelbar - in vielerlei Hinsicht rechtserheblich: für die Ernennung, die Beförderung, die Gehaltsentwicklung und schließlich das Ausscheiden aus dem Dienst. Nicht nur die allgemeine Indifferenz der Beamtengesetze gegenüber der Rechtserheblichkeit von Altersanknüpfungen begegnet juristischen Bedenken, auch die Rechtfertigung einzelner Altersregelungen steht auf tönernen Füßen.