Die Abrechnung von Stundenfällen nach dem Schockraumurteil des BSG
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Produktbeschreibung
Die Vergütung vollstationärer Krankenhausleistungen für sog. "Stundenfälle", also Patienten, deren Aufenthalt weniger als 24 h beträgt, ist seit der Einführung des DRG-Systems ein veritabler Zankapfel zwischen den Selbstverwaltungsparteien. Das Bundessozialgericht (BSG) hat diesen Streitpunkt mit seiner Entscheidung vom 18.05.2021 (Az.: B 1 KR 11/20 R) weiter befeuert, indem es diagnostische Notfallmaßnahmen, die nach der Aufnahme im Schockraum durchgeführt werden, der ambulanten Notfallversorgung zugewiesen hat, sofern der Patient anschließend verlegt wird.