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Die elektronische Patientenakte nach § 341 SGB V

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Produktbeschreibung
Mit dem Patientendaten-Schutz-Gesetz (PDSG) wurden die Rahmenbedingungen zur flächendeckenden Einführung einer elektronischen Patientenakte (ePA) in Deutschland konkretisiert. Entscheiden sich Versicherte zur Nutzung einer solchen ePA, haben sie künftig einen Anspruch, dass medizinische Informationen aus der aktuellen Behandlung im Krankenhaus in die ePA des Versicherten übertragen werden.

Krankenhäuser stellt die Integration der ePA in die etablierten Prozesse vor besondere Herausforderungen. Es stellen sich zahlreiche Fragen - z. B. welche Prozesse dafür zu betrachten sind und welche Systeme, Komponenten und Schnittstellen dazu angepasst werden müssen. Krankenhäuser müssen sich gemäß PDSG für die Nutzung der ePA an die Telematikinfrastruktur anschließen, andernfalls drohen ab dem Jahr 2022 Sanktionen.
112. Jahrgang 2020
Heft 12
Seitenbereich 1084 - 1088, Dateigröße 1 MB

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