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Die Rechtsprechung zum stationären Off-Label-Use ist reformbedürftig

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Produktbeschreibung
Der Einsatz von Arzneimitteln außerhalb ihrer zugelassenen Indikation (Off-Label-Use, OLU) erfolgt im stationären Bereich vorwiegend bei seltenen und schwerwiegenden Erkrankungen (1). Für viele dieser Erkrankungen stehen keine zugelassenen Therapien zur Verfügung. Auch sind OLU-Anwendungen erforderlich, wenn etablierte Therapie-Optionen versagen oder aufgrund ihres Nebenwirkungsprofils im Einzelfall ungeeignet sind. Von einigen Krankenkassen wird die Erstattung der Kosten für Off-Label-Use Behandlungen systematisch strittig gestellt. Die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) zum stationären Off-Label-Use hat sich verschärft. Das Autorenteam zeigt Ein aktuelles Urteil des Landessozialgerichts Hamburg ist aus medizinischer Sicht ein erster Schritt in Richtung auf eine Rechtsprechung, die der komplexen Behandlungsrealität gerecht wird.
110. Jahrgang 2018
Heft 11
Seitenbereich 1009 - 1012

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