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Die Vergütung ambulanter Leistungen ab dem Jahr 2009

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Produktbeschreibung
Mit dem GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) wurden im Jahr 2007 die Weichen für eine umfängliche Vergütungsreform vertragsärztlicher Leistungen, die im Rahmen des Kollektivvertrages erbracht werden, gestellt. Ab dem 1. Januar 2009 werden die regionalen Euro-Gebührenordnungen die Grundlage der Abrechnung bilden. Für die Krankenhäuser hat dies insbesondere Relevanz bei der Erbringung ambulanter Operationen gemäß § 115 b SGB V (AOP), der Erbringung hochspezialisierter Leistungen bzw. der Behandlung seltener Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen nach § 116 b SGB V sowie der Abrechnung ambulanter Notfallbehandlungen gegenüber der zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV). Nachfolgend sollen die grundlegenden Ziele, die mit der Honorarreform erreicht werden sollten, aufgezeigt, die einzelnen Umsetzungsschritte dargestellt und mögliche Auswirkungen auf die Erlössituation der Krankenhäuser beleuchtet werden.
101. Jahrgang 2009
Heft 1
Seitenbereich 21 - 25

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