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110. Jahrgang 2018
Heft 12
Seitenbereich 1152 - 1155

Ein Krankenhaus hinter "schwedischen Gardinen"?

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Produktbeschreibung
Für Behandlungsfehler haftet aktuell strafrechtlich vorrangig der Arzt & nicht das Krankenhaus. Bereits im Jahr 2016 hat der 119. Deutsche Ärztetag dazu aufgefordert, Krankenhäuser strafrechtlich zu belangen. Dieser Artikel beleuchtet den aktuellen Stand des Unternehmensstrafrechts in Deutschland (Kapitel 1). Der Dieselskandal und die Milliardenstrafe von VW haben vor Augen geführt, dass es bereits Sanktionsmechanismen für Unternehmen gibt. Dennoch wird die aktuelle Situation seit Jahren durch Ärzteschaft, Politik und Wissenschaft kritisiert. Daran anknüpfend werden Lösungsvorschläge und ihre potenziellen Auswirkungen dargestellt.