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Einzelfallanträge im Rahmen der CAR-T-Zelltherapie aus juristischer Sicht

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Regelmäßig sorgen sich Krankenhäuser um die Vergütung der hochpreisigen CAR-T-Zelltherapien. Zum einen ist es die zeitliche Lücke zwischen der Zulassung eines Arzneimittels und dem Erstattungsanspruch des Krankenhauses (die sogenannte NUB-Lücke), die immer wieder diskutiert wird. Für die Krankenhäuser ist das finanzielle Risiko bei den neuen Zell- oder Gentherapien zu hoch, um ohne gesicherte Kostenerstattung in Vorleistung zu gehen. Die Krankenhäuser behelfen sich mit häufig mehr als 100 Seiten starken Einzelfallanträgen sui generis gegenüber den Krankenkassen. Der Beitrag untersucht, ob es aus der rechtlichen Perspektive tatsächlich geboten oder zumindest empfehlenswert ist, im Fall der Behandlung eines Patienten mit einem CAR-T-Zelltherapeutikum den Weg des Einzelfallantrages zu gehen.
116. Jahrgang 2024
Heft 1
Seitenbereich 23 - 26, Dateigröße 0,8 MB

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