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Elektronische Übermittlung von Abrechnungsdaten

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Produktbeschreibung
Bis Ende des Jahres müssen die technischen Verfahren der Datenübermittlung zu Abrechnungszwecken aller Krankenhäuser mit gesetzlichen Kassen, Trägern der gesetzlichen Unfallversicherung und privaten Krankenversicherungen auf das FTAM/IP-Verfahren umgestellt werden. Sowohl ISDN-basierte Übermittlungsverfahren als auch das MHS/X.400-Verfahren können ab 1.Januar 2018 nicht mehr verwendet werden.
Im Vorfeld der Abschaltung von ISDN zum Jahreswechsel 2017/18 die technischen Grundlagen der Datenübermittlung zu Abrechnungs-zwecken nach § 301 Absatz 3 SGB V entsprechend angepasst, künftig wird die Datenübermittlung ausschließlich auf Basis von Internetprotokollen erfolgen. ISDN-basierte Datenübermittlungen sind ab 1. Januar 2018 nicht mehr zulässig, gleichzeitig wird das MHS/X.400-Verfahren eingestellt und durch das FTAM/IP-Verfahren ersetzt. Die hierzu notwendigen Änderungen der § 301-Vereinbarung wurden mit Nachträgen vom 6. Juni 2016 und 10. April 2017 veröffentlicht. Die Autoren informieren zu den erforderlichen Umstellungsmaßnahmen.
109. Jahrgang 2017
Heft 11
Seitenbereich 976 - 977

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