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Produktbeschreibung
Entlassmanagement ist für Krankenhäuser verpflichtend - im Zuge der Umsetzung des Rahmenvertrages über ein Entlassmanagement berichteten etliche Krankenhäuser und Kliniken über Schwierigkeiten in der Praxis. Sowohl die Landeskrankenhausgesellschaften als auch die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) sowie der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-SV) äußerten Änderungsbedarf am Rahmenvertrag. Die 2. Änderungsvereinbarung ist am 12. Dezember 2018 in Kraft getreten. Der Beitrag stellt die dringlichsten Probleme vor und weist auf die erläuternden Texte und Rundschreiben hin.