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Produktbeschreibung
Im Jahr 2012 wurde das Entlassmanagement durch die Umsetzung des Gesetzes zur Verbesserung der Versorgungsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstrukturgesetz) in § 39 Absatz 1 SGB V festgeschrieben und als Teil des gesetzlichen Anspruchs auf Krankenhausbehandlung ausgestaltet. Mit dem Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-Versorgungsstärkungsgesetz) wurde die bisherige Regelung zum Entlassmanagement mit dem zusätzlich eingefügten § 39 Absatz 1a SGB V neu gefasst.