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Erlösverteilung unter DRG-Bedingungen am Universitätsklinikum Münster

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Produktbeschreibung
Die Erlöse der Krankenhäuser orientieren sich seit 2010 weitgehend an landesweit einheitlich bewerteten DRG-Fallpauschalen. Fallbezogene hausinterne Kosten können mit den fallpauschalierten Erlösen abgeglichen werden. Für den unmittelbaren Vergleich der Kosten- und Erlössituation auf der Fallebene ist jedoch eine differenzierte Fallkostenrechnung erforderlich, die insbesondere wegen des hohen Aufwands in vielen Krankenhäusern bislang nicht etabliert wurde. Vor diesem Hintergrund sind in den vergangenen Jahren unterschiedlich differenzierte Verfahren entwickelt worden, die für die Leistungssteuerung eine Erlösrechnung auf der Abteilungsebene ermöglichen sollen. Ziel ist dabei, zumindest die Abteilungskosten mit den Abteilungserlösen abgleichen zu können, um die Wirtschaftlichkeit der Leistungserbringung in einer Fachabteilung zu bewerten. Dafür müssen die fallpauschalierten Erlöse auf die an der Behandlung beteiligten Einrichtungen verteilt werden. Die bislang vorgestellten Erlösverteilungsverfahren werden häufig den Prozessabläufen in Krankenhäusern nicht gerecht. Begleitend zu der Einführung einer Profitcenterstruktur und eines entsprechenden Berichtswesens für die ergebnisverantwortlichen Organisationseinheiten wurde im Universitätsklinikum Münster deshalb ein DRG-Erlösverteilungsmodell entwickelt, das den Anforderungen einer leistungsbezogenen Erlösverteilung als Grundlage für die Leistungssteuerung gerecht werden kann. In diesem Artikel werden die Grundzüge des Modells vorgestellt und seine Vorteile für Transparenz und Leistungsgerechtigkeit herausgearbeitet. Die Autoren weisen aber auch auf immanente Einschränkungen des Modells hin.
102. Jahrgang 2010
Heft 10
Seitenbereich 946 - 961

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