Erprobungsstudie des G-BA zur Liposuktion bei Lipödem
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Produktbeschreibung
Die Erprobungsregelung nach § 137e SGB V wurde bekanntlich bereits vor über zehn Jahren durch den Gesetzgeber eingeführt. Damit wurde dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) die Möglichkeit eröffnet, unter anderem für die Bewertung von Untersuchungs- und Behandlungsmethoden eigene Erprobungsstudien zu initiieren. Diese Studien sollen dazu dienen, Ergebnisse für eine abschließende Nutzenbewertung zu generieren, um anschließend über die Anerkennung dieser Methoden als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Mit den Beschlüssen zur Liposuktion bei Lipödem> im Juli 2025 wurden kürzlich erstmals Entscheidungen auf Grundlage einer diesbezüglich initiierten Studie getroffen. Im nachfolgenden Artikel wird die Genese dieser Beschlüsse nachgezeichnet.