Um Ihnen ein optimales Website-Erlebnis zu bieten, werden Cookies zu Funktions- und Marketingzwecken verwendet. Durch Klicken auf "Alle Cookies erlauben" erklären Sie sich damit einverstanden. Ihre Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Ihre Einwilligungs-Einstellungen können durch Klicken auf "Cookie-Einstellungen ändern" angepasst werden. Weitere Informationen finden Sie unter der Schaltfläche "Cookie-Einstellungen ändern" sowie in unserer Datenschutzerklärung.
Zum Kauf von Download-Produkten ist ein Kundenkonto notwendig.
Produktbeschreibung
Entsprechend den derzeit (noch) geltenden gesetzlichen Vorgaben sollen die Landeskrankenhausgesellschaften und Krankenkassen auf Basis einer Schätzung des für zusätzliche Leistungen durchschnittlichen Anteils der fixen Kosten an den Fallpauschalen erstmals bis zum 30. September 2018 die Höhe des Fixkostendegressionsabschlags vereinbaren. Zur wissenschaftlichen Fundierung dieser Schätzung hat das RWI-Leibniz-Institut für Wirtschaftsforschung gemeinsam mit der Universität Duisburg-Essen in einem aktuell veröffentlichten wissenschaftlichen Gutachten den Fixkostenanteil an den Fallpauschalen auf Basis von 21,7 Mio. Falldaten in Höhe von 28,6% ermittelt.