Haftungs- und versicherungsrechtliche Risiken bei Impfpflichtverstößen

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Produktbeschreibung
Mit dem Gesetz zur Stärkung der Impfprävention gegen COVID-19 und zur Änderung weiterer Vorschriften im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie (BGBl. 2021, 5162) hat der Bundesgesetzgeber eine faktische Impfpflicht für Beschäftigte im Gesundheitswesen geschaffen. Das Infektionsschutzgesetz ist damit um den § 20a reicher. Beschäftigte bestimmter Einrichtungen müssen demnach ab dem 15.03.2022 geimpft oder genesen sein, wenn nicht eine medizinische Kontraindikation der Impfung entgegensteht. Entsprechende Nachweise haben sie dem Arbeitgeber vorzulegen. Dieser wiederum ist gehalten, bei Verstößen gegen die Vorlagepflicht das Gesundheitsamt zu benachrichtigen. Bei Verstößen droht dem Arbeitgeber ein Bußgeld. Daneben sind die haftungs- und versicherungsrechtlichen Folgen in den Blick zu nehmen.