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Produktbeschreibung
Seit dem Juni 2017 gilt das IT-Sicherheitsgesetz für die Gesundheitsbranche und damit auch für Krankenhäuser. Viele von ihnen müssen nun bis Juni 2019 bestimmte IT-Sicherheitsmaßnahmen durchführen: zum Beispiel eine Kontaktstelle für IT-Sicherheitsfragen einrichten und benennen, bestimmte IT-Störungen melden, den "Stand der Technik" umsetzen und diesen alle zwei Jahre überprüfen lassen. Der Artikel beschreibt, welche Krankenhäuser betroffen sind und wie die Anforderungen des IT-Sicherheitsgesetzes im Detail aussehen und erfüllt werden können.