Juristische Fallstricke im Umgang mit Patienten: Verlust von Patienteneigentum

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Produktbeschreibung
Bei der Aufnahme von Patienten im Krankenhaus stellt sich oft genug die Frage, wer für die Verwahrung der vom Patienten eingebrachten Gegenstände verantwortlich ist. Grundsätzlich gilt, dass der Krankenhausbetreiber nicht in jedem Fall für das Abhandenkommen von Patienteneigentum verantwortlich ist. Vielmehr ist im konkreten Schadensfall zu prüfen, ob gegen Sorgfaltspflichten verstoßen wurde, ob ein Verschulden bei der Entstehung des Schadens vorliegt und, wenn ja, wem dieses anzulasten ist.