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Kindern Gehör verschaffen

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Seit dem 1. Januar 2009 ist auf Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) ein Hörscreening bei Neugeborenen eine verpflichtende Leistung der gesetzlichen Krankenkassen. Um die dabei geforderten Qualitätsziele zu erreichen, hat das Universitätsklinikum Ulm einen Workflow entwickelt und erprobt, der die Zusammenarbeit von Gynäkologie/Geburtshilfe, Pädiatrie und HNO festlegt. Unterstützt und gelenkt wird der Screening-Prozess mit seinen Vorgaben zu Erst- und Kontrolluntersuchungen, Zeiträumen und Dokumentationsraten durch ein selbst entwickeltes patientenbezogenes Monitoring- und Dokumentationsprogramm, das Arbeitsaufträge auslöst, dabei auch Frühgeborene einschließt und Gründe für nicht erfolgte Untersuchungen erfasst. Die Datenvalidität wird gesichert, die Erstellung differenzierter Auswertungen ermöglicht und so die inhaltliche und organisatorische Komplexität des G-BA-Beschlusses umgesetzt.
103. Jahrgang 2011
Heft 3
Seitenbereich 243 - 247

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