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Produktbeschreibung
Der BGH hat sich in einer Entscheidung vom 13.03.2018 (Az.: VI ZR 151/17) mit der Frage auseinandergesetzt, ob Ausgleichsansprüche der Haftpflichtversicherung eines Krankenhauses gegen einen mitversicherten Honorararzt bestehen, wenn dieser Arzt sowohl aus seiner Tätigkeit als niedergelassener Arzt als auch aus seiner Tätigkeit für das Krankenhaus heraus einen Schadenfall verursacht.