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MDK-Reformgesetz: kein Abbau der Differenzen

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Produktbeschreibung
Die Differenzen zwischen Krankenkassen und Krankenhäusern über die Prüfungen der Krankenhausabrechnungen durch den Medizinischen Dienst (MD) sollten durch die Gesetzesänderungen des MDK-Reformgesetzes abgebaut werden. Dieses Ziel wurde nicht erreicht. So stimmt in jeder 10. Einrichtung der vom Spitzenverband Bund der Krankenkassen ermittelte Anteil unbeanstandeter Abrechnungen nicht mit den internen Berechnungen der Krankenhäuser aus dem Jahr 2022 überein. Das ist ein wesentliches Ergebnis der Befragung des Deutschen Krankenhausinstituts (DKI) im Rahmen des Krankenhaus Barometers 2023.
116. Jahrgang 2024
Heft SO
Seitenbereich 18 - 22, Dateigröße 0,9 MB

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