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Neue Meldepflichten nach dem Implantateregistergesetz (IRegG)

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Produktbeschreibung
Am 26. September 2019 hat der Bundestag mit wenigen Änderungen zum Referentenentwurf vom 29. Mai 2019 das Gesetz zur Errichtung eines Implantateregisters beschlossen, das am 1. Januar 2020 in Kraft treten wird. Mit Einführung des Implantateregisters werden vor allem Krankenhäusern und Medizinprodukteherstellern Meldepflichten auferlegt, um eine größere Transparenz bei implantatsbezogenen Maßnahmen und in der Folge mehr Patientensicherheit zu schaffen. Dieser Beitrag stellt die wesentlichen, insbesondere für Krankenhäuser relevanten, Regelungen des Implantateregistergesetzes (IRegG) vor.
111. Jahrgang 2019
Heft 12
Seitenbereich 1084 - 1086, Dateigröße 0,8 MB

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