Neues aus der Rechtsprechung zur Organisation der Patientenaufklärung
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Produktbeschreibung
Seit dem Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes am 26.02.2013 ist die ärztliche Aufklärungspflicht gesetzlich in § 630 c und d BGB geregelt. Im Wesentlichen wurde dabei die bis dato entwickelte Rechtsprechung der Obergerichte und des Bundesgerichtshofs übertragen. Wenn man die Rechtsprechung seit Inkrafttreten des Patientenrechtegesetzes beobachtet, liegt auch diese auf der Linie der bisherigen Entscheidungen. Wesentliche Modifikationen sind nicht zu erwarten, sondern allenfalls Pointierungen einzelner Gesichtspunkte, die jedoch beachtet werden müssen