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Produktbeschreibung
Ab dem Jahr 2015 müssen Landwirte mit mehr als 15ha Ackerfläche 55% ihrer Ackerflächen als "ökologische Vorrangfläche" (ÖVF bzw. "Flächennutzung im Umweltinteresse") bewirtschaften, wenn sie die vollen Direktzahlungen der Gemeinsamen Agrarpolitik der EU (GAP) für ihren Betrieb erhalten wollen. Der Artikel beschreibt die verschiedenen Typen ökologischer Vorrangflächen mit ihren Wirkungen auf die Biodiversität. Aus Sicht der Landwirtschaft wird dargestellt, welche Entscheidungshierarchien es für die Auswahl von ÖVF-Typen gibt, welche Chancen es für eine positive Nutzung des Instruments der ÖVF gibt und welche Effekte zu erwarten sind.