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OPS-Komplexkodes sind verfassungswidrig

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Produktbeschreibung
Die heutigen OPS-Komplexkodes mit ihren zunehmenden Merkmalen der Qualitätssicherung verstoßen gegen Verfassungsrecht (nach Wesentlichkeitstheorie des BVerfG ohne Rechtsgrundlage; keine demokratische Legitimation des DIMDI bzw. seiner AG-OPS; rechtsgrundlagenloses und intransparentes Verfahren; durch Abrechnungsausschluss und Stationsschließungen mittelbarer Eingriff in die KH-Planungshoheit der Länder). Eine verfassungsgemäße Lösung besteht in einer systematischen Neuordnung des OPS-Komplexkode-Bildung nach dem Modell des KHSG mit QSR des G-BA und vergütungsbezogener Umsetzung durch das DIMDI.
110. Jahrgang 2018
Heft 9
Seitenbereich 784 - 789

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