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Optimierung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Anstellung im Krankenhaus, Teil 1: Zeitgeringfügigkeit

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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht hat mit Urteilen vom 04.06.2019 (z.B. Az.: B 12 R 11/18 R) festgestellt, dass Honorarärzte in einem Krankenhaus regelmäßig sozialversicherungsrechtlich abhängig beschäftigt tätig sind.
Vor diesem Hintergrund ist es spätestens jetzt erforderlich, mit den in der Vergangenheit als freiberuflich selbständig eingestuften (Honorar-)Ärzten Verträge auf Basis einer sozialversicherungsrechtlich abhängigen Beschäftigung zu schließen. Auch hierbei bestehen Möglichkeiten, Sozialversicherungsbeiträge zu optimieren. Diese Möglichkeiten sollen nachfolgend aufgezeigt werden. Der vorliegende erste Beitrag zur "Optimierung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Anstellung im Krankenhaus" beinhaltet Hinweise zur Möglichkeit und Sinnhaftigkeit der Vereinbarung einer zeitgeringfügigen Beschäftigung.
9. Jahrgang 2020
Heft 2
Seitenbereich 59 - 60

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