Optimierung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Anstellung im Krankenhaus, Teil 2: Rahmenanstellungsverträge

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Produktbeschreibung
Das Bundessozialgericht hat bekanntlich mit Urteilen vom 04.06.2019 (z. B. Az.: B 12 R 11/ 18 R) festgestellt, dass Honorarärzte in einem Krankenhaus regelmäßig sozialversicherungsrechtlich abhängig beschäftigt tätig sind. Vor diesem Hintergrund ist es spätestens jetzt erforderlich, mit den in der Vergangenheit als freiberuflich selbständig eingestuften (Honorar-)Ärzten Verträge auf Basis einer sozialversicherungsrechtlich abhängigen Beschäftigung zu schließen. Auch hierbei bestehen Möglichkeiten, Sozialversicherungsbeiträge zu optimieren. Der vorliegende zweite Beitrag zur "Optimierung von Sozialversicherungsbeiträgen bei Anstellung im Krankenhaus" beinhaltet Hinweise zur Möglichkeit und Sinnhaftigkeit der Vereinbarung von Rahmenanstellungsverhältnissen.