Personalkostenabgrenzungsverordnung: Erhebliche Budgetverluste drohen

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Produktbeschreibung
Pflegepersonalkosten zur unmittelbaren Patientenversorgung auf den bettenführenden Stationen werden künftig nicht mehr Bestandteil der DRG-Kalkulation sein. Sie sollen über ein auszugliederndes Pflegebudget refinanziert werden. Nach der Veröffentlichung der Vereinbarung nach § 17b Absatz 4 Satz 2 KHG gibt es allerdings nicht viel mehr Klarheit über mögliche krankenhausindividuelle Konsequenzen als vorher. Sicher ist, dass aktuelle Prognosen zur Ableitung eines Pflegebudgets mit großen Unsicherheiten verbunden sind.

111. Jahrgang 2019
Heft 5
Seitenbereich 372 - 374, Dateigröße 0,8 MB
DOI: 10.17433/5.2019.50521072.372-374