Personalkostenabgrenzungsverordnung: Erhebliche Budgetverluste drohen

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Produktbeschreibung
Pflegepersonalkosten zur unmittelbaren Patientenversorgung auf den bettenführenden Stationen werden künftig nicht mehr Bestandteil der DRG-Kalkulation sein. Sie sollen über ein auszugliederndes Pflegebudget refinanziert werden. Nach der Veröffentlichung der Vereinbarung nach § 17b Absatz 4 Satz 2 KHG gibt es allerdings nicht viel mehr Klarheit über mögliche krankenhausindividuelle Konsequenzen als vorher. Sicher ist, dass aktuelle Prognosen zur Ableitung eines Pflegebudgets mit großen Unsicherheiten verbunden sind.