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Produktbeschreibung
Mit den aktuellen Vereinbarungen zum Pflegebudget begrenzen die Vertragsparteien auf Bundesebene, der GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), die Mitarbeitergruppen, deren Kosten im Pflegebudget berücksichtigungsfähig sind, auf die einschlägig qualifizierten. Wie ist diese Empfehlung rechtlich zu bewerten? Die Autoren legen die wesentlichen Inhalte der Kompromissvereinbarungen dar, geben Hinweise für die Jahresabschlussprüfung und Empfehlungen zum Vorgehen der Krankenhäuser.