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Produktbeschreibung
Auch nach der Novellierung der Betriebssicherheitsverordnung im Jahr 2015 werden Sonderfunktionen von Aufzugsanlagen wie der Feuerwehraufzugbetrieb nur bei einem Bruchteil der bestehenden Anlagen wiederkehrend im Rahmen der Hauptprüfung kontrolliert. Wie es dazu kommt und warum die Leiter der Feuerwehren hier besonders aufmerksam sein sollten, um ihrer Verpflichtung als Dienstherr und als Arbeitgeber für ihre Mitarbeiter gerecht zu werden, zeigt der Beitrag auf.