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Prüfverfahren des MDK

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Produktbeschreibung
Zum zeitlichen Anwendungsbereich des § 275 Absatz 1 und Absatz 1 c SGB V liegt mittlerweile eine recht umfangreiche Kasuistik vor. In der Juli-Ausgabe von "das Krankenhaus" wurde unlängst noch die Entscheidung eines Eilverfahrens - Beschluss des Sächsischen LSG vom 25. April 2008, L 1 B 198/08 KR-ER - seitens der DKG-Rechtsabteilung kommentiert. Dieser Entscheidung war eine entgegengesetzte Entscheidung des SG Leipzig vom 31. Januar 2008 - S 8 KR 312/07 ER - vorausgegangen. Gestützt auf den Beschluss des LSG Sachsen versuchen nunmehr erneut verschiedene Krankenkassen, die Überprüfung von Krankenhausrechnungen für weit zurückliegende Behandlungsfälle (Kalenderjahre 2004 und 2005) durch den MDK zu bewerkstelligen. Ob dies rechtens ist, fragen sich daher verunsichert die Verantwortlichen in den Kliniken. Der Autor beschreibt einige Argumente für eine praxistaugliche Auslegung, die in laufenden Revisionsverfahren eine Rolle spielen.
100. Jahrgang 2008
Heft 10
Seitenbereich 1053 - 1055, Dateigröße 0,5 MB

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