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Qualifikation im Strahlenschutz

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Die gesetzlich geforderten Qualifikationen im Strahlenschutz sind in Deutschland als "Kenntnisse" und als "Fachkunde" definiert. Das bedeutet: Wer ionisierende Strahlen am Menschen verantwortlich anwenden möchte, bedarf der Fachkunde im Strahlenschutz, wer sie unter Aufsicht und Verantwortung eines Fachkundigen anwendet, bedarf der Kenntnisse im Strahlenschutz. Die Qualifikationen sind spezifisch für bestimmte Anwendungen wie Röntgen, CT oder Szintigraphie und ggf. auch für verschiedene Organbereiche. Im Jahr 2019 wurde in Deutschland eine neue Strahlenschutzgesetzgebung gültig. Mit ihr wurde das Strahlenschutzrecht neu strukturiert - bisher jedoch ohne grundlegende Veränderungen an der Aus- und Fortbildung. Neu ist eine Konsequenz der fehlenden Fortbildung.
8. Jahrgang 2019
Heft 4
Seitenbereich 119 - 121

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