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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Fremdsprachige Patienten im Krankenhaus nehmen zu & gerade auch die steigende Zahl von Asylsuchenden und Flüchtlingen ohne (deutsche) Sprachkenntnisse lässt die Frage nach der Übernahme von Dolmetscherkosten aufkommen. Medizinische Maßnahmen dürfen gemäß § 630 d BGB nur nach entsprechender Einwilligung des Patienten durchgeführt werden. Eine rechtswirksame Einwilligung setzt wiederum eine vorherige hinreichende Aufklärung über alle wesentlichen Umstände des jeweiligen Eingriffs voraus. Den Behandelnden trifft daher bei fremdsprachigen Patienten eine besondere Sorgfaltspflicht bei der Überwindung von Verständigungsschwierigkeiten. Diese auch durch den Einsatz professioneller Dolmetscher zu überwinden, liegt zwar in der Verantwortung des Krankenhauses & eine Verpflichtung die Kosten zu tragen, ist damit allerdings nicht verbunden. Der Beitrag erläutert die Kostenübernahme bei Leistungsberechtigten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz oder dem Sozialgesetzbuch XII.
107. Jahrgang 2015
Heft 12
Seitenbereich 1168 - 1171

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