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Produktbeschreibung
Die ärztliche Aufklärungspflicht steht immer wieder im Mittelpunkt der Arzthaftungsprozesse, da die Patientenaufklärung zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Handelns gehört. Das Einverständnis des Patienten nach ordnungsgemäßer Aufklärung gem. den §§ 630g und e BGB ist für eine Heilbehandlung lege artis immer zu prüfen. Drei aktuelle Urteile geben in diesem Beitrag Hinweise zur Patientenaufklärung bei kosmetisch-ästhetischen Operationen, bei Seltenheit des Risikos und zur Plausibilität des Entscheidungskonfliktes.