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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Das Einverständnis des Patienten nach ordnungsgemäßer Aufklärung aufgrund des Patientenrechtgesetzes aus dem Jahre 2013 gehört nunmehr gemäß §§ 630d und 630e BGB ebenso wie eine Heilbehandlung lege artis zu den Grundvoraussetzungen ärztlichen Handelns. Der Gesetzgeber hat mit dem Patientenrechtegesetz an die bisherige Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) angeknüpft, und zwar auch in den übrigen Regelungen zur Einwilligung und zu den Aufklärungspflichten. Damit erweist sich die standardgerechte Patientenaufklärung neben dem Handeln des Arztes entsprechend medizinischem Standard als Grundvoraussetzung ärztlichen Handelns. Im vorliegenden Beitrag führen die Autoren die wesentliche Rechtsprechung 2016 zur Patientenaufklärung auf.
109. Jahrgang 2017
Heft 5
Seitenbereich 412 - 415

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