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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Krankenhäuser nutzen zusehends ihre Möglichkeiten in der Werbung und Öffentlichkeitsarbeit, um auf sich und ihre Leistungen aufmerksam zu machen. Werbung im Gesundheitsbereich unterliegt aber einigen Einschränkungen. Krankenhäuser müssen bei ihrer Werbung nicht nur die Vorgaben des Heilmittelwerbegesetzes (HWG) und des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG), sondern auch die Beschränkungen des ärztlichen Berufsrechts beachten. Neben diesen gesetzlichen Vorschriften gibt es zudem eine Vielzahl gerichtlicher Entscheidungen zur rechtlichen Zulässigkeit bestimmter Werbemaßnahmen. Der Beitrag gibt einen Überblick über die Vorgaben bei der Werbung mit Studien.
110. Jahrgang 2018
Heft 3
Seitenbereich 224 - 227

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