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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Durch das Gesetz zum Schutz hinweisgebender Personen (Hinweisgeberschutzgesetz) soll die EU-Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden (auch besser bekannt als so genannte "EU-Whistleblower-Richtlinie") in deutsches Recht umgesetzt werden. Es dient damit dem wirksamen und nachhaltigen Schutz hinweisgebender Personen. Auch Krankenhäuser fallen unter das Hinweisgeberschutzgesetz und sind nach dem Inkrafttreten des Gesetzes verpflichtet, die dort vorgesehenen Vorgaben umzusetzen. Doch der Bundesrat hat seine Zustimmung zum geplanten Hinweisgeberschutzgesetz überraschend verweigert! Damit ist das Inkrafttreten des Gesetzes zunächst aufgeschoben. Es ist damit zu rechnen, dass ein Kompromiss zwischen Bund und Ländern im Vermittlungsausschuss erfolgen wird.
115. Jahrgang 2023
Heft 3
Seitenbereich 252 - 256, Dateigröße 0,7 MB

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