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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Durch das Gesetz zur Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus sowie zur Anpassung weiterer Regelungen im Krankenhauswesen und in der Digitalisierung wurde § 115e SGB V mit Wirkung zum 29. Dezember 2022 neu in das SGB V aufgenommen. Krankenhäuser haben dadurch die Möglichkeit, in medizinisch geeigneten Fällen und im Einvernehmen mit den Patientinnen und Patienten anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung durchzuführen. Der GKV-Spitzenverband (GKV-SV), der Verband der privaten Krankenversicherung (PKV-Verband) und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) wurden gemäß § 115e Absatz 4 Satz 1 SGB V beauftragt, bis zum 28. Januar 2023 die Anforderungen an die Dokumentation einer tagesstationären Behandlung zu vereinbaren. Die Vertragsparteien sind diesem gesetzlichen Auftrag mit der "Vereinbarung über eine Dokumentation zur tagesstationären Behandlung im Krankenhaus gemäß § 115e Absatz 4 SGB V (Dokumentationsvereinbarung Tagesstationäre Behandlung)" vom 22. Februar 2023 nachgekommen. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick über die Inhalte dieser Vereinbarung.
115. Jahrgang 2023
Heft 6
Seitenbereich 528 - 531, Dateigröße 7,8 MB

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