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Recht und Praxis

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Produktbeschreibung
Durch das KHPflEG wurde mit Wirkung zum 29. Dezember 2022 die Möglichkeit für Krankenhäuser geschaffen, "tagesstationäre Behandlungen" durchzuführen. Damit wird Krankenhausträgern gestattet, im Einvernehmen mit den Patienten geeignete, ansonsten vollstationär erbrachte Behandlungen als "Tagesbehandlungen" durchzuführen. Bei dieser tagesstationären Behandlung handelt es sich um eine weitere Behandlungsform im Krankenhaus; sie entspricht einer vollstationären Behandlung. Kurz gesagt: Der Patient wird vollstationär im Krankenhaus behandelt, übernachtet jedoch "außerhalb des Krankenhauses". Als besondere Ausprägung dieser Regelung besteht nach ab dem Zeitpunkt, zu dem der Patient im Krankenhaus aufgenommen wird, kein Anspruch auf Erstattung bzw. Übernahme von Fahrkosten durch einen Kostenträger. Patienten müssen die Fahrten/den Transport für die Übernachtung nach Hause und wieder zurück in das Krankenhaus selbst organisieren, sicherstellen sowie die Kosten dafür übernehmen. Von diesem Grundsatz bestehen jedoch Ausnahmen.
115. Jahrgang 2023
Heft 9
Seitenbereich 848 - 851, Dateigröße 0,7 MB

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