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116. Jahrgang 2024
Heft 11
Seitenbereich 1023 - 1024, Dateigröße 0,6 MB

Recht und Praxis

Zeitschriften
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Produktbeschreibung
Kommt es durch ein Schadensereignis & so zum Beispiel durch ein nachgewiesenes fehlerhaftes ärztliches Verhalten in einem Arzthaftungsprozess & zu Vermögenseinbußen, muss der Schädiger dem Geschädigten Schadensersatz leisten. Heilbehandlungs- und Pflegekosten oder auch Rentenleistungen infolge von Erwerbsunfähigkeit kann der Geschädigte selbst nicht geltend machen, da diese von der Kranken- bzw. Rentenversicherung unabhängig vom Schadensereignis übernommen werden. Das BGH hat jetzt aber klargestellt, dass in einem Regressprozess die allgemeinen zivilrechtlichen Grundsätze zur Darlegungs- und Beweislast Geltung finden. Für den Fall, dass eine Kranken-, Pflege- oder Rentenversicherung bei einem Krankenhaus nach einem ärztlichen Fehlverhalten Ansprüche geltend macht, sind somit hohe Anforderungen an den Nachweis der Kostenforderung zu stellen und nicht nur die Vorlage von tabellarischen Auflistungen ausreichend.